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Partnerschaftsgesellschaft von Anwälten und Ärzten: Vom Bundesverfassungsgericht erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Rechtsanwälte dürfen mit Ärzten und Apothekern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen (BVerfG, Beschl. vom 12.01.2016, 1 BvL 6/13). Dass das Standesrecht, genauer § 59a Absatz 1 Satz 1 BRAO es Rechtsanwälten untersagt, sich mit Ärzten und / oder Apothekern zum Zweck der Berufsausübung in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenzuschließen, ist verfassungswidrig und diese Vorschrift damit nichtig. Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts sehen in dem Verbot der gemeinsamen Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Ärzten oder Apothekern einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit. Dieses Verbot sei

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