Stockfoto-Abmahnung

Gepostet von am Freitag, 14 Juni, 2013 in Fundstück-Sammlung | Keine Kommentare

Man kauft ein Foto  bei einer Stockfoto-Agentur, gibt auch wie dort verlangt den Fotografen im Impressum an, macht dabei aber einen Fehler im Detail – und erhält eine Abmahnung. 1.662,69 € für Abmahnkosten und als Schadenersatz plus Verletzerzuschlag, dazu die Verpflichtung auf eine Vertragsstrafe 6.000 € bei jedem Fall der Wiederholung – und das, weil das Zitieren nicht der Formatvorgabe entsprach. Von einem solchen Fall berichtet Rechtsanwalt Niklas Putte aus Mainz in seinem Blog: „Abmahnung PixelLaw Rechtsanwälte für Benjamin Thorn (Fotolia)

Wenn der konkrete Fall inzwischen offenbar etwas an Brisanz verloren hat, liegt das nur daran, dass die Fotografen bei der fraglichen Plattform auf das Recht zur Urhebernennung verzichten – und es dann zumindest fraglich ist ob sie sich dann später in einer Abmahnung gegen Nutzer der Plattform darauf berufen können.

Insgesamt zeigt sich jedoch, dass man als Website-Betreiber auch mit Stockfotos gefährlich leben kann. Manche Stockfotoanbieter haben deshalb ja auch schon Haftungsfreistellungen im Angebot. Bei iStockfoto nennt sich das dann z. B. „Erweiterte Gewährleistung“ und soll den Käufer anscheinend davor schützen, dafür, dass er dort kauft, dann eine Abmahnung zu erhalten. Tja.

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