Warum Ihr Zeitbudget für die Planung der Kanzlei-Website wichtig ist

Von  Simon Hengel,  Stichwörter: , , , ,

Eine Kanzlei-Website beansprucht wie so viele Dinge oft deutlich mehr Zeit als zunächst gedacht. Dem können Sie entgegenwirken: Planung und Konzeption der Kanzlei-Seiten müssen das Zeitbudget berücksichtigen, das zur Verfügung steht.

Häufig werden die Ansprüche an das Zeitbudget der Betreiber unterschätzt, den eine neue Kanzlei-Website, das Anwalts-Weblog oder die frische Facebook-Seite nach dem Online-Gehen entwickeln. In dieser Beziehung lassen sich manche Websites durchaus mit Haustiere vergleichen – auch sie verlangen regelmäßig frisches „Futter”. Bekommen sie es nicht, wirken sie erst ausgezehrt und irgendwann ziemlich tot.

Ein unerfreulicher Anblick. Seit Monaten verwaiste Weblogs, „Aktuellen Urteile”, deren letzter Eintrag aus dem vorigen Jahr stammt, seit Wochen unbeantwortete Leserkommentare – solche Webauftritte sind für die Außenwirkung aktiv abschreckend.

Deshalb gilt es, schon vor dem Online-Gehen entgegenzusteuern. Und das ist gar nicht so schwer, es muss nämlich keineswegs so weit kommen. Das effektivste Gegenmittel ist Planung.

Variante 1: Sie schreiben selbst

Wenn Sie die Website selbst regelmäßig mit neuen Inhalten versorgen wollen, dann überschlagen Sie doch einmal, wie viel Zeit Sie dafür brauchen. Natürlich lässt sich das nicht genau ausrechnen, ein paar Fragen helfen jedoch beim Überschlagen: Geht es eher um kurze Blogbeiträge oder um umfangreiche Ratgeber und Artikel? Berichten Sie eher Anekdoten aus dem Berufsalltag und ähnliches mehr, bei dem Sie frisch von der Leber weg schreiben können, oder geht es um Informationen zu rechtlichen Sachverhalten, die präzise formuliert sein müssen? Sind Sie ein schneller Schreiber oder brauchen Sie Zeit? Haben Sie jemand, der Korrektur liest?

Es gibt keinen Pflicht-Veröffentlichungsrhythmus für Webinhalte, aber wenn eine Rubrik als aktuell daherkommt, weil z.B. die Beiträge absteigend nach dem Datum präsentiert werden oder weil „Aktuelles” darübersteht, dann sollte sich dort zumindest alle zwei, drei Wochen etwas tun. Für Weblogs gilt das Gleiche. Kürzere Abstände sind natürlich besser.

Selbst für einen thematisch anspruchslosen, kurzen Text von ein- oder zweitausend Zeichen brauchen Sie mit Ausformulieren, Korrekturlesen und Eingabe vermutlich eine Viertelstunde. Wird Recherche und inhaltliches Prüfen nötig, weil es zum Beispiel um Ihren Kommentar zu den vermutlichen Auswirkungen der frisch veröffentlichten Leitsatzentscheidung geht, dann sind Sie sicher schnell mal eine Stunde beschäftigt. Die Zeit, die Sie nach der Veröffentlichung mit dem Sichten und Beantworten von Kommentaren zubringen, kommt noch dazu.

Nach meiner Erfahrung sollten Sie mindestens drei Stunden die Woche einrechnen, wenn Sie regelmäßig Inhalte selbst erstellen und veröffentlichen wollen. Vielleicht kommen Sie für sich auf ganz andere Werte. In jedem es ist sinnvoll, zwei oder drei mal genau zu notieren, wie viel Zeit Sie für neue Artikel oder Beiträge brauchen. Dann können Sie hochrechnen, wie viel Zeit Sie für Ihre Webaktivitäten veranschlagen müssen.

Wenn Sie absehen können, dass Sie diese Zeit nicht auf Dauer erübrigen können, dann gibt es noch zwei Alternativen.

Variante II: eine Website vom Typ „pflegeleicht”

Sehr viel vorteilhafter als eine ambitioniert gestartete Web-Ruine ist eine Website, die zwar selten aktualisiert wird, deren Konzept das aber auch gar nicht erfordert.

Dann gibt es eben keine Rubrik „Aktuelles“, kein Weblog und keine Kommentarmöglichkeit. Auf Facebook-Seite und Twitter-Feed wird ebenfalls verzichtet. Statt dessen beschränken sich die Informationen auf die Darstellung der Kanzlei, Ihrer Person und Ihrer rechtlichen Schwerpunkte. Empfehlungen und Tipps sind von dauerhafter Gültigkeit („Wer Verträge vorher prüfen lässt, spart nachher mehr.” oder „Verbreitete Missverständnisse zum XY-Recht” sind Beispiel für Überschriften, zu denen sich zeitlose Inhalte formulieren lassen).

Auch ohne neue Inhalte kann eine solche Website sehr gut bei den Besuchern ankommen – und bei den Suchmaschinen ist das nicht anders.

Variante III: Sie lassen sich passende Inhalte erstellen

Natürlich hat es einen Vorteil, wenn Sie regelmäßig frische Inhalte veröffentlichen. Es macht Ihre Seiten für die Suchmaschinen interessanter. Wenn die Inhalte gut sind, können Sie auf diese Art regelmäßige Leser gewinnen, die von sich aus wiederkommen. Und mit jedem neuen Beitrag wächst auch die Zahl möglicher Anknüpfungspunkte für neue Besucher und Mandanten – jeder Beitrag wirkt wie ein kleiner Angelhaken im großen Ozean Internet.

Sie müssen diese Inhalte nicht selbst erstellen und publizieren. Sie können jemand beauftragen. Die verbreitete Praxis, diese Pflicht dem Referendar zu übertragen, ist jedoch riskant. Der hat schließlich die zurückliegenden Jahre in aller Regel damit zu gebracht, sich mehr oder weniger eifrig in den Sprachgebrauch und die Sichtweise der Rechtswissenschaft einzuarbeiten. Dass er nebenbei auch das zielgruppenorientierte Publizieren für mögliche Mandanten beherrscht, ist alles andere als sicher.

Auf Dauer ist es deshalb in vielen Fällen eine sinnvolle Investition, entweder das Erstellen und Publizieren passender Internet-Inhalte komplett in Auftrag zu geben oder sich darauf zu beschränken, neue Beiträge stichwortartig zu skizzieren und den Rest einem professionellen Dienstleister zu überlassen. Der wird nicht nur für das Veröffentlichen sorgen, er kann auch nachvollziehen, wie die Reaktionen ausfallen, welche Beiträge wie häufig geklickt werden und was bei den Lesern ankommt.

In der Praxis scheitert das Outsourcing oft daran, dass Texter nicht das nötige juristische Fachwissen aufweisen, dass man sie unbesorgt die Außendarstellung der Kanzlei beauftragen möchte. Dieser Mangel war der Anlass für uns, genau diese Dienstleistung anzubieten: Wir sind ein Team aus einer promovierte Juristin, die seit vielen Jahren rechtswissenschaftliche Fachbeiträge veröffentlicht, und einem Online-Redakteur mit langer Erfahrung im Veröffentlichen und Bewerben zielgruppenoptimierter Ratgebertexte. Interesse? Sprechen Sie uns an.

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