AGB-Klausel: Die Wahl der Waffen obliegt dem Kunden

Gepostet von am Freitag, 19 April, 2013 in Fundstück-Sammlung | Keine Kommentare

Vom Mandanten selbst verfasste AGB – klassischer Alptraum für Rechtsanwälte. Bei den Berliner Gewürzhändlern von Salzprojekt.de  ist aber immerhin mal etwas Besonderes dabei herausgekommen.

„Wir glauben eigentlich nicht an allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die Rechte der Kunden werden durch die Bestimmungen des BGBs definiert.“ heißt es dort, um dann zu den Bestimmungen überzuleiten. § 1 der AGB besagt „1. Die Gedanken sind frei!“.  § 4 bestimmt: „Rechtsstreitigkeiten zwischen Salzprojekt und Kunden werden per Duell beigelegt.“

Das dürfte zumindest die Verfahrensdauer abkürzen.

 

(Natürlich ist auch so eine Kuriosität Marketing. Mit jedem Link, der darauf gesetzt wird, steigen die Chancen der Website bei den Suchmaschinen. Und die Bekanntheit bei den Leuten wächst ebenfalls.)

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