Wie man ein Urteil für das Kanzlei-Marketing einsetzt …
… zeigt wieder einmal die Kölner Kanzlei WBS anhand des EuGH-Urteils zum „Recht auf Vergessenwerden“ durch Google. Während viele Rechtsanwälte in Deutschland viele (und wohlgemerkt: kluge und wichtige Anmerkungen) dazu sagen und schreiben, gibt es bei WBS jetzt einen Muster-Löschantrag an Google als Download. Und der wird bestimmt nicht nur hier verlinkt und besprochen … Merke: Man kann zu einem Urteil nicht nur eine Meinung veröffentlichen – noch besser ist etwas (aus Mandanten- bzw. Interessentensicht)...
Mehr„Wen interessiert das eigentlich?“
Zugegeben - der Satz klingt nicht sehr höflich. Wenn Sie Ihre Kanzlei erfolgreich bekannt machen wollen, dann ist er jedoch der Schlüssel zum Erfolg. Sie können alleine durch die Inhalte auf Ihrer Website, im Mandantenrundbrief und anderen Veröffentlichungen jede Menge Interesse wecken. Sie müssen nur etwas veröffentlichen, dass Interessenten findet. Entgegen dem Klischee ist Recht keineswegs von Natur aus trocken und öde. Na gut - Subsumptionsfragen oder die wechselhafte Rechtssprechungsgeschichte zu Rechtsnorm XY sind für Nichtjuristen kreuzlangweilig. Das interessiert nur Fachleute. Zwei andere Aspekte Ihrer Arbeit als Rechtsanwalt sind dagegen ...
MehrCheckliste Kanzlei-Website
Wie gut funktioniert Ihre Kanzlei-Website? Erfüllt Sie Ihren Zweck oder gibt es Verbesserungspotenzial? Dazu haben wir einige Fragen zusammengestellt: Checkliste: Wie gut funktioniert Ihre Kanzlei-Website?
MehrDie eigene Kanzlei: „Im Netz präsent zu sein“ ist Pflicht?
Im Dezember erschienen drei Beiträge der FAZ, die sich mit den Plänen einer Frankfurter Anwältin befassten, eine eigene Kanzlei zu gründen, weil sie mit ihrer Position als Senior Associate in der aktuellen Kanzlei für Wirtschaftsrecht unzufrieden ist. Einer der Beiträge ist momentan nur im kostenpflichtigen Archiv der Printausgabe zu finden.
- „Auf der Suche nach dem besten Kanzleistandort“
- „Im Netz präsent zu sein ist Pflicht“ (FAZ-Archiv, kostenpflichtig)
- „Auf dem Weg in die Selbständigkeit“
Kanzlei-Bewertungen bei Yelp und Google Places: Wie können Rechtsanwälte auf Kritik reagieren?
Yelp ist eine Plattform für die Suche nach und Bewertung von Anbietern ausgehend von Orten und Adressen. Lokale Restaurants, Handwerker, Zahnärzte oder eben auch Rechtsanwälte bekommen von den Nutzern gute oder schlechte Noten und Bewertungen verpasst. Vor kurzem hat Yelp den gleichartigen Dienst Qype (samt den dortigen Bewertungen) übernommen und sich damit deutlich vergrößert. Einen ähnlichen Dienst bietet Google mit Google Places, die Einträge und Bewertungen dort werden auch beim Google-Kartendienst Google Maps sowie in der „Local”-Suche von Google Plus eingeblendet. Bleibt die Frage: Wie können und sollten Anwälte sinnvollerweise auf schlechte Bewertungen oder gar Schmähkritik reagieren? Antworten gibt Ralf Zosel: „Miesen Anwaltsbewertungen bei Qype bzw. Yelp begegnen” Besonders hervorheben möchte ich seine ...
MehrInhalte zählen: Die semantische Trendwende bei Google
In einem Beitrag auf Haufe.de schreibt Suchmaschinenoptimierer Paul Mertes über neue Zielsetzungen bei Google. Ein interessanter Beitrag, auch für das Kanzlei-Marketing: „Google-Hummingbird: Die stille Revolution?” Mertes prognostiziert, dass der De-facto-Suchmonopolist begonnen hat, sich von den klassischen, stichwortbasierten Algorithmen zu verabschieden und statt dessen daran arbeitet, Suchanfragen und Webseiten komplett semantisch zu analysieren. Als Beispiel:
- Bisher war „Rechtsanwalt Bonn Mietrecht Mietminderung” zum einen die typische Suchanfrage eines Google-Nutzers, andererseits aber auch ...