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FAQ Schulrecht: Infos zu Ordnungsmaßnahmen und eingeschnappten Musiklehrern

Vor kurzem hatten wir die Aufgabe, für einen sehr nützlichen und informativen Ratgeber die Schlussredaktion und das Lektorat zu übernehmen: die FAQ Schulrecht - Ordnungsmaßnahmen der Schule von Rechtsanwalt Kai Hentschelmann (gibt's dort auch als PDF zum Herunterladen).

Das traf sich gut. Im näheren Umfeld ereignete sich nämlich Folgendes: eine Schülerin und ein Schüler der fünften Klassenstufe wurden vom Musiklehrer kritisiert: sie würden falsch singen. Die beiden konterten dies mit dem Gegenvorwurf, der Musiklehrer würde falsch Klavier spielen. Daraufhin wurde ihnen für den Rest der Stunde der Mund verboten. Beide waren sehr empört und fühlten sich in ihren Grundrechten verletzt. Juristische Schritte wurden gefordert.

Dank der FAQ-Liste wurde klar, dass die Aussichten schlecht waren. Der Lehrer hat bei derartigen Erziehungsmaßnahmen tatsächlich große Freiheiten (auch wenn entwürdigende, kollektive oder völlig unverhältnismäßige Erziehungsmaßnahmen grundsätzlich nicht erlaubt sind).

In diesem Fall musste der Konflikt also ohne Anwalt ausgeräumt werden, was auch gelang. Wenn die Schule jedoch „schwereres Geschütz“ auffährt und ein Schüler beispielsweise für längere Zeit vom Unterricht ausgeschlossen oder an eine andere Schule versetzt werden soll, dann macht es Sinn, den Rechtsanwalt anzurufen - denn dann muss das Vorgehen der Schule verwaltungsrechtlich geregelten Ansprüchen genügen (da gibt es häufig Mängel), Schüler und Eltern müssen angehört werden und sie können Widerspruch einlegen. Selbst wenn man nicht gleich zur Klageeröffnung schreiten will, ist juristisches Sachwissen also sehr nützlich. Die FAQ-Liste der Kanzlei Hentschelmann ist da ein guter Anfang.

Gepostet von am Donnerstag, 12 März, 2015 in Fundstück-Sammlung, Nützliches

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Gepostet von am Dienstag, 11 Februar, 2014 in Allgemein, Nützliches

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