Prozessfinanzierung per Crowdfunding – und nebenbei beste Öffentlichkeitsarbeit

Gepostet von am Freitag, 20 Februar, 2015 in Anwaltsmarketing, Fundstück-Sammlung | Keine Kommentare

Ein Berliner Fotograf wurde für eine Straßenaufnahme aus dem Jahr 2013 verklagt, und zwar von einer auf dem Foto abgebildeten Dame. Die Aufnahme war in einer Galerie gezeigt worden, eine Genehmigung der Abgebildeten gab es nicht. Das Landgericht Berlin sprach ihr zwar nicht den erhofften Schadenersatz zu, bestätigte aber eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Dagegen legte der Fotograf, Espen Eichhöfer von der Berliner Agentur Ostkreuz, Berufung ein. (Die Hintergründe schildert Beiträge der Berliner Zeitung, des Spiegels sowie von Titel Thesen Temperamente .)

Besonders interessant macht den Fall aus unserer Sicht, wie Eichhöfer den weiteren Prozessverlauf finanzieren will: Durch eine Crowdfunding-Kampagne. Auf 13.500 Euro veranschlagt er die Summe, die er dafür benötigt auf der Crowdfunding-Plattform Startnext einsammeln will: Es sei wichtig,„ festzustellen, wie sich die rechtliche Grundlage für den traditionsreichen, künstlerischen Bereich des Fotografierens auf der Straße darstellt.“

Eigentlich war es ja nur eine Frage der Zeit, bis  Crowdfunding auch als Instrument der Prozessfinanzierung entdeckt werden würde. Musterprozesse mit emotionaler Breitenwirkung gab es schon immer, das Internet liefert nun eine Plattform, um Unterstützung zu organisieren.

Und das hat nicht nur finanzielles Potenzial.Eine Crowdfunding-Plattform ist immer auch ein soziales Medium, das Botschaften, Angebote und Personen bei einem medienaffinen Klientel schnell bekanntmachen und auch jenseits der finanziellen Hilfe für Unterstützung werben kann. Rechtsanwälte sollten diese Idee im Kopf behalten. Espen Eichhöfers Bekanntheitsgrad wird dieses Projekt jedenfalls bestimmt nicht schaden.

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