Die eigene Kanzlei: „Im Netz präsent zu sein“ ist Pflicht?

Gepostet von am Donnerstag, 2 Januar, 2014 in Anwaltsmarketing, Fundstück-Sammlung | Keine Kommentare

Im Dezember erschienen drei Beiträge der FAZ, die sich mit den Plänen einer Frankfurter Anwältin befassten, eine eigene Kanzlei zu gründen, weil sie mit ihrer Position als Senior Asso­ciate in der aktuellen Kanzlei für Wirtschaftsrecht unzufrieden ist. Einer der Beiträge ist momentan nur im kostenpflichtigen Archiv der Printausgabe zu finden.

Das ganze steht vor allem unter der Losung „Finanzplanung“. Dementsprechend fallen sowohl das Szenario als auch die Praxistipps ansonsten etwas holzschnittartig aus, wie auch zum Beispiel Mirko Laudon von Strafakte.de kritisiert: „Schade, dass es (bisher) von der F.A.Z. verpasst wurde, wirklich hilfreiche Empfehlungen für die Existenzgründung der eigenen Rechtsanwaltskanzlei zu geben.” (Link:  „Mechthild Schick und ihr Weg zur eigenen Kanzlei”).

Was mir auffällt: Phrasen wie „Im Netz präsent zu sein ist Pflicht“ sind verräterisch. Denn es reicht eben nicht, im Internet präsent zu sein. Die Präsenz, die man dort entfaltet, muss vor allem zielgerichtet und wirksam sein – auf genau die Menschen ausgerichtet, die man dazu bewegen will, Kontakt aufzunehmen.

Das bedeutet natürlich nicht, dass man Website und Social-Media-Auftritte der Kanzlei  selbst gestaltet. Aber bei der Konzeption sollte man unbedingt das eigene Wissen darum mit einbringen, welche Zielgruppe der Kanzlei Erfolg verspricht und auf was diese anspringt. Dieses Wissen kann man nicht von außen ordern, eine einigermaßen präzise Vorstellung vom eigenen Marktsegment bzw. den eigenen (ggf. zukünftigen) Mandanten ist schließlich ganz zentral für den unternehmerischen Erfolg der Kanzlei.

 

Hinterlassen Sie eine Antwort.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top