Wer als externer Datenschutzbeauftragter tätig wird, braucht eine Deckungserweiterung oder Zusatzversicherung für seine Berufshaftpflichtversicherung. Denn diese Tätigkeit ist in aller Regel nicht in der üblichen Police enthalten. Das gilt auch für die Pflichtversicherung von Rechtsanwälten. Deshalb sollten Auftraggeber sich eine Versicherungsbestätigung vorlegen lassen.
Darauf weist Frank Schwandt, Versicherungsmakler und selbst auch Rechtsanwalt, in seinem Blog „Branchenrisiko IT“ hin: „Ein externer Datenschutzbeauftragter braucht eine Zusatz-Versicherung (auch ein Rechtsanwalt)“