Artikel getaggt mit "Honorar"

Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzung: Welches Gericht ist zuständig?

Aufnahmen einer österreichischen Fotografin erscheinen auf einer deutschen Website (de-Domain), ohne dass die nötige Erlaubnis eingeholt wurde. Daraufhin klagt die Fotografin. Schließlich hat sie weder die für eine Veröffentlichung notwendigen Rechte übertragen noch ein Honorar gesehen, auch eine Quellenangabe fehlte. Den aus einer solchen Urheberrechtsverletzung entstehenden Schaden gerichtlich durchzusetzen, wird jedoch kompliziert, wenn Schädiger und Geschädigte ihren Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten haben. Die Frage stellt sich, an welchem Gerichtsstand dann die Klage zu erheben ist. Nach Artikel 5 Nr. 3 der Brüssel I-Verordnung (EG Verordnung Nr. 44/2001) kommt sowohl ein Gerichtsstand am Handlungsort als auch am Erfolgsort in Betracht.

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Der Anwalt als Urheber: Schadenersatz bei „geklauten“ AGB

Wie berechnet sich der Schadenersatz für die Kanzlei, wenn ein Dritter die vom Anwalt für Mandanten ausgearbeiteten AGB einfach übernimmt? Dazu hat das AG Köln Stellung genommen (Urteil vom 08.08.2013 – AZ: 137 C 568/12 ). Klar war für das Gericht, dass die AGB ein Schriftwerk darstellen, der Anwalt, der es verfasst hatte, Urheber ist und die Kanzlei als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechtes zu betrachten ist. Da es aber keine explizite Regelung über die Lizenzierung des Werks und die Vergütung dieser Rechteüberlassung gab,  musste das Gericht diesen Wert beziffern. Es...

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Eine Anwältin mit Sinn für den Markt

Martina Mainz-Kwasniok aus Aachen ist eine Rechtsanwältin mit Sinn für Marketing.  Das zeigt zum Beispiel eine Unterseite ihres Webauftritts mit Informationen speziell für Mandanten, die mit dem bisherigen Anwalt unzufrieden sind. Solche Informationen bieten zwar auch andere Kanzleien hier und da. Aber Rechtsanwältin Mainz-Kwasniok macht das noch etwas konsequenter. Ihre Seite informiert nicht nur allgemein, sie bietet wechselwilligen Mandanten persönliche Beratung und die Übernahme der Formalitäten an, etwa die Mitteilung der Mandantsübernahme an den bisherigen Anwalt. Außerdem...

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Eine Honorare-Seite für die Kanzlei-Website

Eine einfache Preisliste gibt es nicht, und das RVG können Sie den Mandanten auch nicht mal eben in einfachen Worten erläutern. Und trotzdem gibt es viele Gründe, um auf der Kanzleiwebsite etwas zum Thema „Honorare” zu sagen. Sie schaffen damit eine Vertrauensbasis.

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