Martina Mainz-Kwasniok aus Aachen ist eine Rechtsanwältin mit Sinn für Marketing. Das zeigt zum Beispiel eine Unterseite ihres Webauftritts mit Informationen speziell für Mandanten, die mit dem bisherigen Anwalt unzufrieden sind.
Solche Informationen bieten zwar auch andere Kanzleien hier und da. Aber Rechtsanwältin Mainz-Kwasniok macht das noch etwas konsequenter. Ihre Seite informiert nicht nur allgemein, sie bietet wechselwilligen Mandanten persönliche Beratung und die Übernahme der Formalitäten an, etwa die Mitteilung der Mandantsübernahme an den bisherigen Anwalt. Außerdem bietet sie sich für das Einholen einer zweiten Meinung an.
Das offene Ansprechen des Themas unzufriedener, wechselwilliger Mandaten ist in der Form ungewöhnlich – meistens geschieht es ja doch eher hinter vorgehaltener Hand. Aber es ist legitim. Schließlich ist es auch Patienten gestattet, den Arzt zu wechseln oder einen anderen Arzt um eine zweite Meinung zu bitten. (Etwas anderes wäre es, aktiv für das Verlassen des bisherigen Anwalts zu werben, das ist hier aber nicht der Fall.)
Aus Marketing-Sicht spricht einiges für dieses Vorgehen: Wer eingefahrene Wege verlässt, kann vorankommen. Und es ist immer positiv, Madantenorientierung zu zeigen: Wer wirklich über einen Anwaltswechsel nachdenkt, wird die Infos als Service empfinden. So gesehen ist die Unterseite gut gemacht und ein Beispiel dafür, wie man die Website als Akquise-Instrument nutzt.
Ein weiterer Beleg für den Marketing-orientierte Gestaltung dieser Kanzlei-Seite ist das Angebot zur Online-Beratung. Auf manchen Kanzlei-Seiten sind solche Angebote von Hinweisen und Klauseln umgeben wie das Dornröschenschloss von Dornenhecken. Hier dagegen wird hier der Weg durch eine „FAQ“-Liste und Fallbeispiele geebnet. Wann Online-Beratung Sinn macht und wann nicht, bekommen Interessenten so auf einladende Art erklärt.