Wie man ein Urteil für das Kanzlei-Marketing einsetzt …
… zeigt wieder einmal die Kölner Kanzlei WBS anhand des EuGH-Urteils zum „Recht auf Vergessenwerden“ durch Google. Während viele Rechtsanwälte in Deutschland viele (und wohlgemerkt: kluge und wichtige Anmerkungen) dazu sagen und schreiben, gibt es bei WBS jetzt einen Muster-Löschantrag an Google als Download. Und der wird bestimmt nicht nur hier verlinkt und besprochen … Merke: Man kann zu einem Urteil nicht nur eine Meinung veröffentlichen – noch besser ist etwas (aus Mandanten- bzw. Interessentensicht)...
MehrCheckliste: Wie gut funktioniert Ihre Kanzlei-Website?
Eine Webseiten-Checkliste für Rechtsanwälte: Was ist gut an der Kanzlei-Website, wo gibt es Verbesserungspotenzial?
MehrInhalte zählen: Die semantische Trendwende bei Google
In einem Beitrag auf Haufe.de schreibt Suchmaschinenoptimierer Paul Mertes über neue Zielsetzungen bei Google. Ein interessanter Beitrag, auch für das Kanzlei-Marketing: „Google-Hummingbird: Die stille Revolution?” Mertes prognostiziert, dass der De-facto-Suchmonopolist begonnen hat, sich von den klassischen, stichwortbasierten Algorithmen zu verabschieden und statt dessen daran arbeitet, Suchanfragen und Webseiten komplett semantisch zu analysieren. Als Beispiel:
- Bisher war „Rechtsanwalt Bonn Mietrecht Mietminderung” zum einen die typische Suchanfrage eines Google-Nutzers, andererseits aber auch ...
Nischenkanzlei mit Netzwerk
Dass Spezialisierung hin auf klare Zielgruppen für Kanzleien der Schlüssel zum Erfolg sein kann, schreiben wir ja hier immer wieder. Vor allem aber zeigt das auch die Realität. Ein recht markantes Beispiel dafür ist der Inhaber der Rostocker „Bikerkanzlei” Sven Rathjens, der dafür von der LTO gefeatured wird. Dem Artikel nach ist er dabei, jetzt ein europaweites Netzwerk von Rechtsanwälten aufzubauen, die als Anlaufstationen für Motororradfahrer mit Rechtsproblemen bereitstehen. Schließlich sind Biker von Natur aus mobil. Diese Spezialisierung wird wohl kaum jeder Rechtsanwalt oder jede Rechtsanwältin so nachvollziehen wollen. Aber wenn Sie ohnehin Bezug zu einer bestimmten „Community”, eine Sport- oder Hobbyszene oder einer wie auch immer definierten Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Thema haben, dann sollten Sie sich überlegen, ob Sie das nicht auch beruflich nutzen wollen. Sie müssen ja nicht gleich das komplette Kanzleikonzept darauf ausrichten. Eine kleine, ganz auf diese Zielgruppe spezialisierte Website oder ein eigener Newsletter ist ja schon einmal ein sehr guter Anfang. Wichtig ist, dass Ihr Bezug authentisch wirkt und Sie den Ton der Zielgruppe treffen. Das hat ja bei der Bikerkanzlei zweifellos funktioniert. Wenn Sie sich statt dessen auf Briefmarkensammler oder Jäger spezialisieren, ist der Ton natürlich anders. Aber das Prinzip ist gleich.
MehrVersicherungsmakler
Frank Schwandt ist Versicherungsmakler, und das seit über 20 Jahren. Der Berliner kennt die Versicherungsbranche und die Geschäftspolitik der Versicherer ebenso gut wie die juristischen Feinheiten des Versicherungsrechts. Er hat sich besonders auf die Absicherung und Beratung von IT-Unternehmen spezialisiert, für die das Risikomanagement besondere Herausforderungen bereithält. Beim Stichwort „Versicherungen“ haben die meisten Leute ja sofort das Bild des nur am Abschluss interessierten Versicherungsvertreters vor Augen, der schneller redet als ein Radiomoderator und sofort...
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