Schock auf der Tasse, Sachlichkeit im Web
Der BGH hatte eine klare Meinung zu Schockmotiven auf anwaltlichen Werbe-Kaffeetassen, BGH - Urteil vom 27.10.2014, AnwZ (Brfg) 67/13. Dazu wurde ja schon viel geschrieben (z. B. bei LTO). Dem will ich nur noch eine Kleinigkeit hinzufügen: Auf der Website des Rechtsanwalts Dr. Martin Riemer, der von der Anwaltskammer eine Beurteilung dieser Tassen wünschte, ist von „sexualisierter Schockwerbung” nichts zu entdecken. Wundert uns das? Natürlich nicht. Leute, die von Anwälten unterhalten werden wollen, erteilen kein Mandat, sondern schalten den Fernseher ein. Sich als Rechtsanwalt in Form und Inhalt sachlich zu präsentieren, ist als Marketingkonzept geradezu alternativlos. Die Herausforderung besteht darin, Sachlichkeit spannend zu gestalten.
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