Artikel getaggt mit "Wettbewerbsrecht"

„Kostenlose Anwälte in Deutschland“ – die ärgerliche Seite von GoogleAds in der Kanzlei-Werbung

„Es gibt gute Anwälte und schlimmer noch, wie in allen Berufen.“ Diese Einsicht verkündet ein ausgerechnet bei Google gehostetes Spamblog, das ich lieber nicht verlinke (wer es besuchen will, muss http://kostenlosanwalt.blogspot.de in die Browser-Adresszeile tippen).  Statt dessen nehmen wir ungefragt einen Screenshot und veröffentlichen den – bei der Schöpfungshöhe ist das risikolos: Dieses Wunderwerk an Webgestaltung will mit kühnen Texten, die ihre maschinelle Übersetzung nicht leugnen können („Finden Rechtsanwälte kostenlose Beratungen, je nach Ihrer...

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Anwaltswerbung: „… spart Zeit, Nerven und Geld“ ist nicht unsachlich

Eine Rechtsanwaltskanzlei warb mit dem Slogan „Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld“ auf der Kanzlei-Website und bekam daraufhin Ärger mit der Anwaltskammer bekam. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage der Kammer gegen die Kanzlei jedoch ab  (OLG Hamm, 7.3.2013, AZ 4 U 162/12). In dem Verfahren ging es ...

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Eine Anwältin mit Sinn für den Markt

Martina Mainz-Kwasniok aus Aachen ist eine Rechtsanwältin mit Sinn für Marketing.  Das zeigt zum Beispiel eine Unterseite ihres Webauftritts mit Informationen speziell für Mandanten, die mit dem bisherigen Anwalt unzufrieden sind. Solche Informationen bieten zwar auch andere Kanzleien hier und da. Aber Rechtsanwältin Mainz-Kwasniok macht das noch etwas konsequenter. Ihre Seite informiert nicht nur allgemein, sie bietet wechselwilligen Mandanten persönliche Beratung und die Übernahme der Formalitäten an, etwa die Mitteilung der Mandantsübernahme an den bisherigen Anwalt. Außerdem...

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„Gefällt mir“ – Zur rechtlichen Zulässigkeit von Social Media für die Anwaltskanzlei

Immer mehr Rechtsanwälte nutzen Social Media zur Selbstdarstellung der Kanzlei und zur Akquisition von Mandanten – durch. Aber sind Kanzlei-Seiten bei Facebook, Nachrichten-Feeds bei Twitter oder der rechtsanwaltliche Youtube-Kanal rechtlich problemlos? Wo ist aus standes- und wettbewerbsrechtlicher Sicht Vorsicht geboten?

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