Das OLG Frankfurt sagt: „eigenhändiges Testament” bedeutet eigenhändig geschrieben – und nicht gezeichnet.
Dass komplizierte juristische Sachverhalte als Diagramm oft viel anschaulicher werden, das zeigt zum Beispiel unsere Kollegin Nicola Pridik — sie ist Expertin für die Verbindung von Recht und Grafik.
Doch juristische Schaubilder werden nicht immer und überall gern gesehen. Ein handschriftliches Testament, das nicht nur aus Text, sondern auch aus einem Pfeildiagramm bestand, hat das OLG Frankfurt kassiert, wie Rechtsanwalt René Wolf in seinem Blog berichtet. Eine Überprüfung der Echtheit etwa durch Schriftsachverständige sei nicht möglich. Auch den „Überlegungs- und Übereilungsschutz” sah das Gericht gefährdet und stellte in Frage, ob eine „lediglich zeichnerische Gestaltung ” gewährleiste, dass deren Urheber, der Erblasser, sich mit dem „tatsächlichen Bedeutungsinhalt der denkbaren Regelungen” befasst habe.
Vielleicht ist es auch gut so. Sonst hätte es über kurz oder lang bestimmt das erste Testament in Cartoon- oder Comicform gegeben. Oder als als handgezeichnete Excel-Tabelle.