… zeigt wieder einmal die Kölner Kanzlei WBS anhand des EuGH-Urteils zum „Recht auf Vergessenwerden“ durch Google. Während viele Rechtsanwälte in Deutschland viele (und wohlgemerkt: kluge und wichtige Anmerkungen) dazu sagen und schreiben, gibt es bei WBS jetzt einen Muster-Löschantrag an Google als Download. Und der wird bestimmt nicht nur hier verlinkt und besprochen …
Merke: Man kann zu einem Urteil nicht nur eine Meinung veröffentlichen – noch besser ist etwas (aus Mandanten- bzw. Interessentensicht) „Verwertbares”.



