Wie man ein Urteil für das Kanzlei-Marketing einsetzt …

Gepostet von am Mittwoch, 21 Mai, 2014 in Anwaltsmarketing, Fundstück-Sammlung, Gut gemacht | Keine Kommentare

… zeigt wieder einmal die Kölner Kanzlei WBS anhand des EuGH-Urteils zum „Recht auf Vergessenwerden“ durch Google. Während viele Rechtsanwälte in Deutschland viele (und wohlgemerkt: kluge und wichtige Anmerkungen) dazu sagen und schreiben, gibt es bei WBS jetzt einen Muster-Löschantrag an Google als Download. Und der wird bestimmt nicht nur hier verlinkt und besprochen …

 

Merke: Man kann zu einem Urteil nicht  nur eine Meinung veröffentlichen – noch besser ist etwas (aus Mandanten- bzw. Interessentensicht) „Verwertbares”.

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