„Nimm ruhig Dein Smartphone für die Arbeit. Das Unternehmen haftet.“
Ist das so? Nicht unbedingt, aber leider öfter, als es IT-Unternehmen und anderen Firmen lieb sein kann. "Bring your own device" oder BYOD ist für die Datensicherheit ein großes Problem. Es lässt sich aber oft kaum noch wirklich verbieten, und hat auch viele positive Effekte - geringere Kosten und höhere Produktivität zum Beispiel. Die Haftungsproblematik ist jedoch nicht einfach eine Frage von IT-Sicherheit und Arbeitsrecht. Weil sich damit die Risiken nur unvollkommen beherrschen lassen, sollte das Thema BYOD unbedingt auch mit dem Versicherungsmakler oder dem Versicherer angesprochen werden. Tipps von Acant: "Bring Dein eigenes Gerät, die Firma haftet?"
MehrInterview: Erfolgreich Forderungen im Ausland einziehen
Eine unbezahlte Rechnung bezahlt zu bekommen ist dann doch etwas ganz anderes, wenn der säumige Kunde (oder Mandant) in Wien, Zürich oder Madrid wohnt - und nicht in Frankfurt oder Castrop-Rauxel. Und das liegt, wie meine Kooperationspartnerin Dr. Ellen Ulbricht in einem Interview mit der „Welt” erklärt, gar nicht immer nur an formellen Hürden und dem ungewohnten schuldrechtlichen Terrain. Wer schnell und nervenschonend an sein Geld kommen will, muss auch die Gepflogenheiten vor Ort kennen. Das ganze Interview zum grenzüberschreitenden Forderungseinzug lesen Sie hier: „Andere Länder, andere Zahlungssitten”.
MehrNischenkanzlei mit Netzwerk
Dass Spezialisierung hin auf klare Zielgruppen für Kanzleien der Schlüssel zum Erfolg sein kann, schreiben wir ja hier immer wieder. Vor allem aber zeigt das auch die Realität. Ein recht markantes Beispiel dafür ist der Inhaber der Rostocker „Bikerkanzlei” Sven Rathjens, der dafür von der LTO gefeatured wird. Dem Artikel nach ist er dabei, jetzt ein europaweites Netzwerk von Rechtsanwälten aufzubauen, die als Anlaufstationen für Motororradfahrer mit Rechtsproblemen bereitstehen. Schließlich sind Biker von Natur aus mobil. Diese Spezialisierung wird wohl kaum jeder Rechtsanwalt oder jede Rechtsanwältin so nachvollziehen wollen. Aber wenn Sie ohnehin Bezug zu einer bestimmten „Community”, eine Sport- oder Hobbyszene oder einer wie auch immer definierten Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Thema haben, dann sollten Sie sich überlegen, ob Sie das nicht auch beruflich nutzen wollen. Sie müssen ja nicht gleich das komplette Kanzleikonzept darauf ausrichten. Eine kleine, ganz auf diese Zielgruppe spezialisierte Website oder ein eigener Newsletter ist ja schon einmal ein sehr guter Anfang. Wichtig ist, dass Ihr Bezug authentisch wirkt und Sie den Ton der Zielgruppe treffen. Das hat ja bei der Bikerkanzlei zweifellos funktioniert. Wenn Sie sich statt dessen auf Briefmarkensammler oder Jäger spezialisieren, ist der Ton natürlich anders. Aber das Prinzip ist gleich.
MehrExterner Datenschutzbeauftragter? Extra-Berufshaftpflicht!
Wer als externer Datenschutzbeauftragter tätig wird, braucht eine Deckungserweiterung oder Zusatzversicherung für seine Berufshaftpflichtversicherung. Denn diese Tätigkeit ist in aller Regel nicht in der üblichen Police enthalten. Das gilt auch für die Pflichtversicherung von Rechtsanwälten. Deshalb sollten Auftraggeber sich eine Versicherungsbestätigung vorlegen lassen. Darauf weist Frank Schwandt, Versicherungsmakler und selbst auch Rechtsanwalt, in seinem Blog „Branchenrisiko IT“ hin: „Ein externer Datenschutzbeauftragter braucht eine Zusatz-Versicherung (auch ein Rechtsanwalt)“
MehrVertragsrecht für agile Softwareprojekte
Agile Methoden im Projektmanagement setzen darauf, dass Projektziel und der Weg dorthin nicht schon beim Start komplett und vollständig festgelegt werden. Vielmehr soll sich bei der Zusammenarbeit erst ergeben, worin der Bedarf besteht, welche Problemlösungen sinnvoll sind und wie sie realisiert werden. Diese Projektphilosophie ist mit klassischen Projektverträgen nicht zu erfassen. Björn Schotte, Geschäftsführer von Software-Dienstleister Mayflower, hat dem Thema "Verträge für agile Projekte" ein Webinar gewidmet. Link: „Agile Software-Projekte und Vertragsrecht”
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