Das Blog

Kunterbuntes zum Kanzlei-Marketing durch Texte und zur Außendarstellung von Rechtsanwälten. Dazu alles andere, was uns zwischendurch so ein- oder auffällt und gut geeignet ist, um sich von der Arbeit abzuhalten.

Nischenkanzlei mit Netzwerk

Dass Spezialisierung hin auf klare Zielgruppen für Kanzleien der Schlüssel zum Erfolg sein kann, schreiben wir ja hier immer wieder. Vor allem aber zeigt das auch die Realität. Ein recht markantes Beispiel dafür ist der Inhaber der Rostocker „Bikerkanzlei” Sven Rathjens, der dafür von der LTO gefeatured wird. Dem Artikel nach ist er dabei, jetzt ein europaweites Netzwerk von Rechtsanwälten aufzubauen, die als Anlaufstationen für Motororradfahrer mit Rechtsproblemen bereitstehen. Schließlich sind Biker von Natur aus mobil. Diese Spezialisierung wird wohl kaum jeder Rechtsanwalt oder jede Rechtsanwältin so nachvollziehen wollen. Aber wenn Sie ohnehin Bezug zu einer bestimmten „Community”, eine Sport- oder Hobbyszene oder einer wie auch immer definierten Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Thema haben, dann sollten Sie sich überlegen, ob Sie das nicht auch beruflich nutzen wollen. Sie müssen ja nicht gleich das komplette Kanzleikonzept darauf ausrichten. Eine kleine, ganz auf diese Zielgruppe spezialisierte Website oder ein eigener Newsletter ist ja schon einmal ein sehr guter Anfang. Wichtig ist, dass Ihr Bezug authentisch wirkt und Sie den Ton der Zielgruppe treffen. Das hat ja bei der Bikerkanzlei zweifellos funktioniert. Wenn Sie sich statt dessen auf Briefmarkensammler oder Jäger spezialisieren, ist der Ton natürlich anders. Aber das Prinzip ist gleich.

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Gepostet von am Freitag, 25 Oktober, 2013 in Anwaltsmarketing, Fundstück-Sammlung | Keine Kommentare

Externer Datenschutzbeauftragter? Extra-Berufshaftpflicht!

Wer als externer Datenschutzbeauftragter tätig wird, braucht eine Deckungserweiterung oder Zusatzversicherung für seine Berufshaftpflichtversicherung. Denn diese Tätigkeit ist in aller Regel nicht in der üblichen Police enthalten. Das gilt auch für die Pflichtversicherung von Rechtsanwälten. Deshalb sollten Auftraggeber sich eine Versicherungsbestätigung vorlegen lassen. Darauf weist Frank Schwandt, Versicherungsmakler und selbst auch Rechtsanwalt, in seinem Blog „Branchenrisiko IT“ hin: „Ein externer Datenschutzbeauftragter braucht eine Zusatz-Versicherung (auch ein Rechtsanwalt)

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Gepostet von am Mittwoch, 9 Oktober, 2013 in Fundstück-Sammlung | Keine Kommentare

Vertragsrecht für agile Softwareprojekte

Agile Methoden im Projektmanagement setzen darauf, dass Projektziel und der Weg dorthin nicht schon beim Start komplett und vollständig festgelegt werden. Vielmehr soll sich bei der Zusammenarbeit erst ergeben, worin der Bedarf besteht, welche Problemlösungen sinnvoll sind und wie sie realisiert werden. Diese Projektphilosophie ist mit klassischen Projektverträgen nicht zu erfassen. Björn Schotte, Geschäftsführer von Software-Dienstleister Mayflower, hat dem Thema "Verträge für agile Projekte" ein Webinar gewidmet. Link: „Agile Software-Projekte und Vertragsrecht”

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Gepostet von am Freitag, 4 Oktober, 2013 in Fundstück-Sammlung | Keine Kommentare

Smileys im Arbeitszeugnis: Der Arbeitsrichter will nur lachende Gesichter sehen

In einem bahnbrechenden Urteil hat das Arbeitsgericht Kiel festgestellt, dass in einem Arbeitszeugnis kein "trauriger Smiley"  - also :-(  - neben der Unterschrift stehen darf, wenn der Chef ansonsten ein :-) neben seinen  Namen malt. Das berichtet Rechtsanwalt Alexander Bräuer: „Ein Arbeitszeugnis muss mit "lachenden Smiley" unterschrieben werden” (ArbG Kiel, 18.04.2013 - 5 Ca 80b/13).

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Gepostet von am Donnerstag, 26 September, 2013 in Fundstück-Sammlung | Keine Kommentare

Der Anwalt als Urheber: Schadenersatz bei „geklauten“ AGB

Wie berechnet sich der Schadenersatz für die Kanzlei, wenn ein Dritter die vom Anwalt für Mandanten ausgearbeiteten AGB einfach übernimmt? Dazu hat das AG Köln Stellung genommen (Urteil vom 08.08.2013 – AZ: 137 C 568/12 ). Klar war für das Gericht, dass die AGB ein Schriftwerk darstellen, der Anwalt, der es verfasst hatte, Urheber ist und die Kanzlei als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechtes zu betrachten ist. Da es aber keine explizite Regelung über die Lizenzierung des Werks und die Vergütung dieser Rechteüberlassung...

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Gepostet von am Donnerstag, 5 September, 2013 in Allgemein, Fundstück-Sammlung | 1 Kommentar

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