Fundstück-Sammlung

DSGVO als Chance für Spammer und Hacker?

„Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Sind Sie bereit?“ lautet die Betreffzeile der Mail in unserem Postfach. Angeboten wird dann ein „externer Datenschutzbeauftragter bereits ab 150 Euro pro Monat„. Im Footer steht dann, dass wir die E-Mail erhalten, weil wir mit der Ad.2.0-Irgendwas-GmbH in Kontakt stünden. Das ist aber nur insofern richtig, als die uns gänzlich unangeforderte Werbe-Mails schicken. Und zwar ausgerechnet mit dem Angebot, über ihr Schwesterunternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu stellen. Da sind wir doch gleich überzeugt. Wobei man ja noch...

Gepostet von am Donnerstag, 17 Mai, 2018 in Fundstück-Sammlung

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Personalverwaltungsblog ohne grauen Staub

Das hat mir gefallen: Ein Weblog für neue Chefs bzw. Unternehmen, die gerade erst in die Arbeitgeberrolle schlüpfen – mit Infos, die eher strategisch und dabei locker formuliert sind anstatt bleischwerer Buchhaltungsanweisungen.

Gepostet von am Montag, 18 Juli, 2016 in Fundstück-Sammlung

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Partnerschaftsgesellschaft von Anwälten und Ärzten: Vom Bundesverfassungsgericht erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Rechtsanwälte dürfen mit Ärzten und Apothekern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen (BVerfG, Beschl. vom 12.01.2016, 1 BvL 6/13). Dass das Standesrecht, genauer § 59a Absatz 1 Satz 1 BRAO es Rechtsanwälten untersagt, sich mit Ärzten und / oder Apothekern zum Zweck der Berufsausübung in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenzuschließen, ist verfassungswidrig und diese Vorschrift damit nichtig. Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts sehen in dem Verbot der gemeinsamen Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Ärzten oder Apothekern einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit. Dieses Verbot sei

Gepostet von am Dienstag, 5 April, 2016 in Anwaltsmarketing, Fundstück-Sammlung

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Mahnen leicht gemacht – Tipps fürs Forderungsmanagement

Auf ihrer neuen Website Mahnen leicht gemacht bietet Dr. Ellen Ulbricht Praxistipps und Ratgeber für alle, die mit zahlungsunwilligen Schuldnern kämpfen und ihr Geld nicht einfach abschreiben wollen.

Gepostet von am Donnerstag, 17 September, 2015 in Fundstück-Sammlung

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Liebe, Scheidung, Kleingedrucktes: Frau Anwalt redet Klartext

“Ich hatte eine Klientin, die lag mit einem Spaltgips im Bett und konnte sich nicht rühren. Sie hat ihrem Mann die feine Käsewurst auf den Einkaufszettel geschrieben, die sie so gern isst. Aber er hat ihr stattdessen nur eine billige eingeschweißte Wurst gebracht, dafür von der Preisdifferenz ein Bier für sich. Sobald sie wieder gehen konnte, kam sie zu mir und sagte: Das war der letzte Auslöser.“
Wenn Rechtsanwälte schon mal in die Medien kommen, konzentrieren sie sich oft zu sehr darauf, ganz professionell zu wirken. Dabei bringt es - je nach Rechtsgebiet und Zielgruppe - oft deutlich mehr, wenn man das Thema nicht nur aus dem Blickwinkel des Anwalts sieht und nicht nur wie ein Jurist darüber redet oder schreibt. Ein Beispiel ist das Interview mit der Wiener Scheidungsanwältin Dr. Helene Klaar im österreichischen Magazin „Datum“, aus dem das Zitat oben stammt. Die Medienpräsenz von Frau Dr. Klaar ist überhaupt recht umfangreich. Das liegt sicher auch an ihrem politischen Engagement, aber vor allem daran, wie sie auftritt: Sie erreicht ihre Wirkung, weil sie sehr effektvoll
  • einen Schritt von der Materie - Scheidungs- und Familienrecht - zurückzutritt und die Dinge grundsätzlicher anpackt
  • überraschende These aufzustellt - und sie dann begründet
  • einen streitbaren, aber überlegten und kompetenten persönlichen Eindruck vermittelt: Engagiert, aber unsentimental - das dürfte viele Mandant/inn/en bei der Anwaltswahl überzeugen.
Verstehen Sie mich nicht falsch; Es geht mir nicht um die inhaltlichen Aussagen von Frau Dr. Klaar, die können Sie teilen oder auch nicht. Und natürlich ist es bei dem Tätigkeitsschwerpunkt recht einfach, Aufmerskamkeit zu finden und sich zu profilieren: zu Ehe, Beziehungen, Gender und Recht hat ja jede/r eine Meinung. Aber anwaltliche Kompetenz lässt sich auch im Verwaltungsrecht, Patentrecht oder Wertpapierrecht genau so griffig darstellen, zumindest für die eigentliche Zielgruppe, Und nur um die geht es ja. Dazu müssen Sie aber bereit sein, etwas weniger wie vom Berufsalltag her gewohnt und etwas mehr im persönlichen Modus aufzutreten. Wenn Sie interessiert sind - wir unterstützen Sie gern dabei: Rufen Sie uns an (030 99259727) oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht.  

Gepostet von am Montag, 14 September, 2015 in Anwaltsmarketing, Fundstück-Sammlung

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Das Jura-Studium als „conversation stopper“ …

„Die Doppelstruktur der Welt aus Begriffen und Wörtern so zu erlernen, dass vernünftige Gespräche zwischen Juristen und Orthopädinnen, Richtern und Zeugen, Rechtsanwältinnen und Ingenieuren nur noch sehr ausnahmsweise möglich sind, ist die Aufgabe und der eigentliche Inhalt des Jurastudiums.“
... schreibt Zeit-Kolumnist Prof. Dr. Thomas Fischer. Die Gelegenheit, solche Prominenz werbewirksam zitieren zu können, lassen wir nicht ungenutzt vorübergehen.

Allerdings: Das Gesagte mag in der formulierten Schärfe zwar für die Mehrheit der BGH-Senatspräsidenten gelten. Bei Rechtsanwältinnen (Rechtsanwälte sind mitgemeint) stimmt es nach unserer Erfahrung nur für eine Minderheit. Unseren Kunden fehlt weniger die Fähigkeit, sich verständlich auszudrücken,  als die Zeit, selbst Textentwürfe für die Website oder das Kanzlei-Blog zu formulieren und sich dafür Marketingperspektiven anzutrainieren.

Kein Problem - dafür gibt es ja uns. Wobei  es sicher kein Nachteil ist, dass unser Team nur zur Hälfte Jura studiert und promoviert hat. Die andere Hälfte kann sich dafür sehr authentisch in Orthopädinnen, Ingenieure und andere Menschen ohne Jura-Hintergrund hineinversetzen. Das hilft oft bei der Arbeit.

Gepostet von am Mittwoch, 24 Juni, 2015 in Fundstück-Sammlung, Wir über uns

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