Fundstück-Sammlung

Wortmarke: „Kostenpflichtige Abmahnung“

Dass „kostenpflichtige Abmahnung”, wie in Medienberichten behauptet, nun tatsächlich eingetragene Wortmarke eines Düsseldorfer Anwalts sein soll, der nunmehr Kollegen bundesweit kostenpflichtig abmahnt, erscheint uns etwas zweifelhaft. (Aber sonst glauben wir fast alles, was das "Kojote-Magazin" schreibt).

Gepostet von am Freitag, 17 Januar, 2014 in Fundstück-Sammlung

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Die eigene Kanzlei: „Im Netz präsent zu sein“ ist Pflicht?

Im Dezember erschienen drei Beiträge der FAZ, die sich mit den Plänen einer Frankfurter Anwältin befassten, eine eigene Kanzlei zu gründen, weil sie mit ihrer Position als Senior Asso­ciate in der aktuellen Kanzlei für Wirtschaftsrecht unzufrieden ist. Einer der Beiträge ist momentan nur im kostenpflichtigen Archiv der Printausgabe zu finden.

Das ganze steht vor allem unter der Losung "Finanzplanung". Dementsprechend fallen sowohl das Szenario ...

Gepostet von am Donnerstag, 2 Januar, 2014 in Anwaltsmarketing, Fundstück-Sammlung

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Inhalte zählen: Die semantische Trendwende bei Google

In einem Beitrag auf Haufe.de schreibt Suchmaschinenoptimierer Paul Mertes über neue Zielsetzungen bei Google. Ein interessanter Beitrag, auch für das Kanzlei-Marketing: „Google-Hummingbird: Die stille Revolution?” Mertes prognostiziert, dass der De-facto-Suchmonopolist begonnen hat, sich von den klassischen, stichwortbasierten Algorithmen zu verabschieden und statt dessen daran arbeitet, Suchanfragen und Webseiten komplett semantisch zu analysieren. Als Beispiel:

  • Bisher war „Rechtsanwalt Bonn Mietrecht Mietminderung” zum einen die typische Suchanfrage eines Google-Nutzers, andererseits aber auch ...

Gepostet von am Mittwoch, 27 November, 2013 in Anwaltsmarketing, Fundstück-Sammlung

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„Nimm ruhig Dein Smartphone für die Arbeit. Das Unternehmen haftet.“

Ist das so? Nicht unbedingt, aber leider öfter, als es IT-Unternehmen und anderen Firmen lieb sein kann. "Bring your own device" oder BYOD ist für die Datensicherheit ein großes Problem. Es lässt sich aber oft kaum noch wirklich verbieten, und hat auch viele positive Effekte - geringere Kosten und höhere Produktivität zum Beispiel. Die Haftungsproblematik ist jedoch nicht einfach eine Frage von IT-Sicherheit und Arbeitsrecht. Weil sich damit die Risiken nur unvollkommen beherrschen lassen, sollte das Thema BYOD unbedingt auch mit dem Versicherungsmakler oder dem Versicherer angesprochen werden. Tipps von Acant: "Bring Dein eigenes Gerät, die Firma haftet?"

Gepostet von am Montag, 11 November, 2013 in Fundstück-Sammlung

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Interview: Erfolgreich Forderungen im Ausland einziehen

Eine unbezahlte Rechnung bezahlt zu bekommen ist dann doch etwas ganz anderes, wenn der säumige Kunde (oder Mandant) in Wien, Zürich oder Madrid wohnt - und nicht in Frankfurt oder Castrop-Rauxel. Und das liegt, wie meine Kooperationspartnerin Dr. Ellen Ulbricht in einem Interview mit der „Welt” erklärt, gar nicht immer nur an formellen Hürden und dem ungewohnten schuldrechtlichen Terrain. Wer schnell und nervenschonend an sein Geld kommen will, muss auch die Gepflogenheiten vor Ort kennen. Das ganze Interview zum grenzüberschreitenden Forderungseinzug lesen Sie hier: „Andere Länder, andere Zahlungssitten”.

Gepostet von am Freitag, 25 Oktober, 2013 in Fundstück-Sammlung, Wir über uns

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Nischenkanzlei mit Netzwerk

Dass Spezialisierung hin auf klare Zielgruppen für Kanzleien der Schlüssel zum Erfolg sein kann, schreiben wir ja hier immer wieder. Vor allem aber zeigt das auch die Realität. Ein recht markantes Beispiel dafür ist der Inhaber der Rostocker „Bikerkanzlei” Sven Rathjens, der dafür von der LTO gefeatured wird. Dem Artikel nach ist er dabei, jetzt ein europaweites Netzwerk von Rechtsanwälten aufzubauen, die als Anlaufstationen für Motororradfahrer mit Rechtsproblemen bereitstehen. Schließlich sind Biker von Natur aus mobil. Diese Spezialisierung wird wohl kaum jeder Rechtsanwalt oder jede Rechtsanwältin so nachvollziehen wollen. Aber wenn Sie ohnehin Bezug zu einer bestimmten „Community”, eine Sport- oder Hobbyszene oder einer wie auch immer definierten Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Thema haben, dann sollten Sie sich überlegen, ob Sie das nicht auch beruflich nutzen wollen. Sie müssen ja nicht gleich das komplette Kanzleikonzept darauf ausrichten. Eine kleine, ganz auf diese Zielgruppe spezialisierte Website oder ein eigener Newsletter ist ja schon einmal ein sehr guter Anfang. Wichtig ist, dass Ihr Bezug authentisch wirkt und Sie den Ton der Zielgruppe treffen. Das hat ja bei der Bikerkanzlei zweifellos funktioniert. Wenn Sie sich statt dessen auf Briefmarkensammler oder Jäger spezialisieren, ist der Ton natürlich anders. Aber das Prinzip ist gleich.

Gepostet von am Freitag, 25 Oktober, 2013 in Anwaltsmarketing, Fundstück-Sammlung

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