Eine Honorare-Seite für die Kanzlei-Website

Von  Simon Hengel,  Stichwörter: , , , ,

Gibt es auf Ihrer Website eine Honorare-Seite, die dem angehenden Mandanten Anhaltspunkte über die Kosten gibt, die auf ihn zukommen, wenn er Sie beauftragt? Eine Seite zu Vergütungen und Gebühren kann sehr sinnvoll sein, um beim Mandanten Vorbehalte abzubauen und die Kontaktschwelle zu senken – selbst wenn Sie kaum konkrete „Preise“ nennen können.

Die Angst der Mandanten vor den Anwaltsgebühren

Ob Sie eine Honorare-Seite mit Kosten-Informationen auf der Website veröffentlichen sollten, hängt davon ab, auf welche Art von Mandanten Sie ausgerichtet sind. Wenn Ihre Mandanten Anwälten gegenüber keine Berührungsängste haben, Rechtsberatung ohnehin häufiger in Anspruch nehmen und Erfahrung mit Kostennoten besitzen , dann können Sie auf diesen Menüpunkt verzichten – etwa, wenn Sie vor allem mittelständische Unternehmen im Auge haben.

Bei anderen Zielgruppen ist es ein Fehler, nicht wenigstens ein paar Worte über Geld bzw. Honorare zu verlieren. Bei Endverbrauchern, die sich mit der Mandatierung eines Anwalts auf für sie ungewohntes Terrain begeben, ist das Misstrauen oft groß. Nicht wenige Leute hegen ja die Überzeugung, Anwälte wären nicht nur furchtbar teuer, man sei ihren Forderungen als Mandant auch praktisch wehrlos ausgeliefert.

Ja, natürlich ist das blanker Unsinn. Aber Unsinn von einiger Wirkungskraft. Vielleicht hat Ihr potenzieller Mandant bisher selten oder nie anwaltliche Beratung in Anspruch genommen und noch nie vom RVG gehört hat. Dafür hat ihm möglicherweise sein Schwager oder die Kollegin die Mär vom gierigen Anwalt erzählt, der sich skrupellos am unbedarften Beratungsopfer schadlos hielt¹. Nun traut sich der Interessent nicht so recht, Sie anzurufen – vielleicht muss er bereits für das erste Telefonat bezahlen?

Auf solches Misstrauen wirken Hinweise zum Kostenrahmen beschwichtigend, allein schon deshalb, weil der Anwalt von sich aus bereit ist, vorab über Geld zu reden – ein gutes Zeichen. Solche Informationen sind also – je nach Zielgruppe – ein wichtiges psychologisches Mittel, um den ersten Anruf beim Anwalt zu erleichtern.

Kurz mal das Vergütungsrecht erklären?

Bleibt die Frage, wie man dieses Thema in sinnvolle, für den Laien verständliche Informationen packen kann. Als Rechtsanwalt haben Sie nun einmal nicht die Möglichkeit, eine Preisliste mit festen Zahlen für alle möglichen Leistungen ins Fenster zu hängen wie eine Änderungsschneiderei oder ein Friseursalon². Schließlich lässt sich vom „Kostendeckel“ des § 34 RVG einmal abgesehen kaum eine konkrete Zahl nennen, wenn man nicht gerade eine Beratungspauschale anbietet.

Der Versuch, das System der Anwaltsvergütung in einfachen Worten auf der Website zu erklären, ist zumindest sehr schwierig und ein Link zu den diesbezüglichen Erläuterungen der Rechtsanwaltskammern, der auch oft gesetzt wird, hilft ebenfalls wenig weiter. Der Laie will schließlich wissen, mit welchen Kosten er in seinem speziellen Fall zu rechnen hat, und ist nach all diesen Erklärungen auch nicht schlauer

Aber darum geht es gar nicht. Allein die Tatsache, dass Sie überhaupt auf den Preis Ihrer Leistung eingehen und dabei eine allgemeine Orientierung geben, signalisiert, dass Sie fair und kundenorientiert denken – man kann mit Ihnen das Thema „Geld“ ansprechen, das ist keine „Black Box. Und genau das soll Ihrer Honorarseite vermitteln!

Erwähnen Sie dabei, dass die Gebühren zum großen Teil gesetzlich vorgeschrieben sind. Vielleicht können Sie das Grundkonzept von Gegenstands- und Streitwert in wenigen Worten erklären. Sie können den Höchstsatz für Erstberatungen für Endverbraucher nennen oder auch Kostenpauschalen, falls Sie welche anbieten. Vielleicht führen Sie an, dass der Mandant, bevor die Uhr tickt, eine Kostenabschätzung für das Beratungsgespräch bekommen kann. All das wirkt beruhigend – und weckt Vertrauen.

Die Steuerungsfunktion einer Honorare-Seite

Umgekehrt können Sie gleich klipp und klar zum Ausdruck bringen, dass zwar die erste Preisabschätzung selbst umsonst sein mag, Auskünfte zur Sache jedoch nicht. Rechtsberatung kostet Geld, auch beim ersten Telefonat. Wenn das schon so auf der Website steht, haben Sie es leichter, Missverständnisse auszuräumen und Trittbrettfahrer abzuwimmeln.

Denn das ist der zweite Vorteil, den ein gut durchdachter und zu Ihrem Konzept passender Menüpunkt „Meine Honorare“ oder „Kosten“ Ihnen bringt: Sie können damit die „falschen „Mandanten abschrecken und Ihre Zielgruppe ein wenig steuern.

Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie darauf hinweisen, dass Sie Erstberatung tatsächlich zu günstigen Pauschalpreisen anbieten oder ob Sie statt dessen erwähnen, dass Sie gemäß Gesetzt 190 Euro für Erstberatungen bei Verbrauchern in Rechnung stellen. Damit schlagen Sie dann den Pflock woanders ein. Ihnen überlassen bleibt auch, ob Sie die Möglichkeit der Beratungshilfe erwähnen oder nicht. Auch ganz ohne konkrete Honorarangaben lässt sich recht gut zum Ausdruck bringen, in welchem Segment Sie sich ansiedeln.

Richtig gut wirkt es, wenn Sie das Thema Rechtsanwaltsvergütung in so einfaches Deutsch übersetzen wie die Gladbecker Kanzlei Dorka Wings Schmitz auf ihrer Kosten“-Seite. Gelungen ist auch das „Infoblatt Rechtsanwaltskosten“ der Kanzlei Mursa aus Mosbach, das die Form einer FAQ-Liste hat.

Ein Weblog mit Tipps zur Gestaltung, Darstellung und zum Aushandeln von Anwaltshonoraren führt der Münchner Anwalt Nikolaus Lutje: das Honorarblawg.

1) Noch schlimmer sind übrigens Schwager, die mit absoluter Sicherheit wissen, dass Erstberatungen grundsätzlich kostenlos sind …

2) Wobei: Pauschalangebote, die einer Preisliste schon sehr nahe kommen, findet man auf der Startseite von „Anwalt gegen Abmahnung”. Warum auch nicht, wenn es zur Zielgruppe passt?

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