Das schreibt die FAZ unheilverkündend in einem kurzen Beitrag über eine Studie, die der DAV in Auftrag gegeben hat. Untersucht wurde darin die Entwicklung des Rechtsdienstleistungsmarktes.
Vor allem Einzelanwälten wird eine schlechte Prognose gestellt, auch wenn diese die Finanzkrise gut bewältigt hätten. Was den Einzelanwälten dem Artikel zufolge jedoch häufig fehlt, ist eine klare Strategie – und das bei wachsender Konkurrenz auf dem Markt für Rechtsberatung, nicht nur durch andere Rechtsanwälte, sondern auch durch Rechtsberatungsangebote etwa von Banken und Versicherungen.
Dazu kann man nur sagen: Neu ist das nicht. Ja, gerade Einzelanwälte und kleinere Anwaltskanzleien brauchen eine Marktstrategie. Sie müssen wissen, wer ihre Mandanten sind (oder sein sollen), warum die genau zu ihnen und nicht zu einem anderen Anwalt kommen (oder kommen sollen) und wie sie diese Zielgruppe ansprechen (oder ansprechen werden).
Grundlage für den Erfolg ist erst einmal ein unverwechselbares Profil. Das ist bei einer Anwältin nicht anders als bei einem Restaurant. Man muss für ausreichend viele potenzielle Mandanten der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin der Wahl sein. Wer
- seine fachliche Spezialisierung der Zielgruppe auch vermitteln kann,
- seine Verbundenheit zu einer bestimmten Gruppe, Szene, Nische etc. glaubhaft unter Beweis stellt,
- seine persönlichen Qualitäten glaubhaft darstellt (das können ganz unterschiedliche Wesenszüge sein, Hauptsache, sie wirken authentisch: kompetente Sachlichkeit, engangierter Kampfgeist, oder auch „nur” die Eigenschaft, unkompliziert und „nahbar” zu wirken)
- die Flexibilität des Einzelkämpfer ausnutzt, um besonders persönlichen Service zu bieten
… der hat seine Strategie schon. Und eines ist auch sicher: Die meisten Leute gehen lieber zum Arzt als ins Krankenhaus. Und viele Mandanten werden sich immer bei einem Einzelanwalt oder einer Einzelanwältin besser aufgehoben fühlen als bei einer großen Sozietät. Und das gilt nicht einmal nur für Verbraucher und private Mandanten.