Yelp ist eine Plattform für die Suche nach und Bewertung von Anbietern ausgehend von Orten und Adressen. Lokale Restaurants, Handwerker, Zahnärzte oder eben auch Rechtsanwälte bekommen von den Nutzern gute oder schlechte Noten und Bewertungen verpasst. Vor kurzem hat Yelp den gleichartigen Dienst Qype (samt den dortigen Bewertungen) übernommen und sich damit deutlich vergrößert. Einen ähnlichen Dienst bietet Google mit Google Places, die Einträge und Bewertungen dort werden auch beim Google-Kartendienst Google Maps sowie in der „Local”-Suche von Google Plus eingeblendet.
Bleibt die Frage: Wie können und sollten Anwälte sinnvollerweise auf schlechte Bewertungen oder gar Schmähkritik reagieren? Antworten gibt Ralf Zosel: „Miesen Anwaltsbewertungen bei Qype bzw. Yelp begegnen”
Besonders hervorheben möchte ich seine Empfehlung, Mandanten aktiv auf diese Möglichkeit zur Bewertung der eigenen Kanzlei hinzuweisen – gute, authentisch geschriebene Kommentare zufriedener Mandanten sind Gold wert und das beste Mittel, um negative Anmerkungen zu neutralisieren. Von selbst werden aber nicht viele Mandanten auf die Idee kommen, Ihnen einen kurzen Erfahrungsbericht zu schreiben. Deshalb ist es wichtig, Sie – dezent, aber wahrnehmbar – in diese Richtung zu „stupsen”.
Falls Ihre Kanzlei noch nicht in Yelp oder bei Google Places eingetragen ist, sollten Sie das bald nachholen – und den Link zu Ihren Einträgen dort aktiv verbreiten. Dazu gehört dann aber auch, in Zukunft regelmäßig auf neue Kommentare oder Bewertungen zu achten. Und wenn es Kritik hageln sollte? Dann ist eine unaufgeregte, freundlich bis neutral formulierte Stellungnahme die sinnvollste Reaktion. Lange Erklärungen oder ärgerlich-pikierte Reaktionen schaden Ihnen nur, selbst wenn Ihr Unmut eigentlich gerechtfertigt ist. Dagegen zeigt eine ruhige, souveräne Antwort Dritten (und die sind die eigentlichen Adressaten), dass Sie nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch professioneller Dienstleister sind. Äußern Sie Bedauern über die Unzufriedenheit, weisen Sie gleichzeitig eventuelle Vorwürfe wegen unzulänglicher Arbeit ohne Schärfe zurück.
Beschimpfungen und Schmähkritik können Sie den Plattformbetreibern melden, damit diese gelöscht werden.
Übrigens hat sich Ralf Zosel im Anschluss an den oben verlinkten Beitrag Rechtsanwalt Thomas Stadler zum Thema verdeckter Selbst-Bewertungen interviewt: „Rechtsfragen zu Anwalts-Fake-Bewertungen – Interview mit RA Thomas Stadler”. Dabei bleibt neben der wettbewerbs-und standesrechtlichen Problematik allerdings unerwähnt, dass Fake-Bewertungen oft schlicht auch gar nicht sinnvoll sind. Man muss sich schon große Mühe geben, um mehrere Kommentare so abzufassen, dass sie wirklich authentisch und wie von unterschiedlichen Nutzern geschrieben wirken. Lobeshymnen, die gefälscht wirken (und Internet-Nutzer haben mittlerweile oft ein gutes Gespür dafür) sind noch schädlicher als gelegentliche Kritik. Die lässt Ihr Kanzleiprofil ehrlich wirken – ärgern Sie sich also nicht allzu sehr darüber.