Lieber EuGH – das war nix
Lieber EuGH, das Urteil EuGH, 13.05.2014 – C-131/12 war eine wirklich dämliche Entscheidung von Dir, wenn ich das mal so offen sagen darf. Und das hättest Du eigentlich doch gleich wissen können, oder? Klar soll nicht über jeden Menschen alles für immer irgendwo zu lesen sein. Aber wenn ein im Internet veröffentlichter Artikel gegen die Persönlichkeitsrechte von irgendjemand verstößt, dann sollte der- oder diejenige in Anspruch genommen werden, die für die Veröffentlichung verantwortlich sind. Und nicht diejenigen, die auf die...
mehrWie man ein Urteil für das Kanzlei-Marketing einsetzt …
… zeigt wieder einmal die Kölner Kanzlei WBS anhand des EuGH-Urteils zum „Recht auf Vergessenwerden“ durch Google. Während viele Rechtsanwälte in Deutschland viele (und wohlgemerkt: kluge und wichtige Anmerkungen) dazu sagen und schreiben, gibt es bei WBS jetzt einen Muster-Löschantrag an Google als Download. Und der wird bestimmt nicht nur hier verlinkt und besprochen … Merke: Man kann zu einem Urteil nicht nur eine Meinung veröffentlichen – noch besser ist etwas (aus Mandanten- bzw....
mehrZum Schmunzeln: Was ist ein Fotokopierer – eine juristische Exegese
„Wie viele Fotokopierer gibt es in Ihrem Büro?“ – diese eher unspektakuläre Frage eines Rechtsanwalts an einen als Zeugen geladenen IT-Administrator wurde in einem Verfahren vor dem obersten Gericht des US-Bundesstaats Ohio zum Ausgangspunkt eines wahrhaft surrealen Dialogs, den die New York Times mit Schauspielern kongenial nachgestellt hat (naturgemäß auf Englisch). „Verbatim: What Is a Photocopier?”
mehrDie private Nutzung von Firmen-Smartphones, -Tablets usw. als Betriebsrisiko
Wenn Unternehmen ihren Angestellten Smartphone, Tablet oder Notebook zur Verfügung stellen, dann werden diese Geräte häufig auch privat genutzt – und oft ist das auch keineswegs verboten. Geregelt sollte die private Nutzung solcher Arbeitsmittel aber sehr wohl sein, und zwar möglichst klar: Darauf weist ein Blogbeitrag von Frank Schwandt hin: „Wenn Mitarbeiter Unternehmens-Laptops privat nutzen, besteht...
mehr„Wen interessiert das eigentlich?“
Zugegeben - der Satz klingt nicht sehr höflich. Wenn Sie Ihre Kanzlei erfolgreich bekannt machen wollen, dann ist er jedoch der Schlüssel zum Erfolg. Sie können alleine durch die Inhalte auf Ihrer Website, im Mandantenrundbrief und anderen Veröffentlichungen jede Menge Interesse wecken. Sie müssen nur etwas veröffentlichen, dass Interessenten findet. Entgegen dem Klischee ist Recht keineswegs von Natur aus trocken und öde. Na gut - Subsumptionsfragen oder die wechselhafte Rechtssprechungsgeschichte zu Rechtsnorm XY sind für Nichtjuristen kreuzlangweilig. Das interessiert nur Fachleute. Zwei andere Aspekte Ihrer Arbeit als Rechtsanwalt sind dagegen ...
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